Auf Familienrechtsschutz.net können Sie schnell und einfach über Versicherungen zum Thema Rechtsschutz, insbesondere Familienrechtsschutzversicherungen, informieren und bequem vergleichen. Wie haben für Sie nur seriöse Angebote ermittelt, welche auch von Zeitschriften und Instituten wie dem TÜV oder Stiftung Warentest geprüft wurden.
Der Familienrechtsschutz ist eine Form des Rechtsschutzes bzw. einer Rechtsschutzversicherung. Allgemein versteht man unter dem Begriff „Rechtsschutz“, das Recht jedes Bürgers, einen Konflikt mit einer anderen Partei vor einem neutralen Gericht bestreiten zu dürfen. Dieses soll dann entscheiden, welche der beiden Parteien auf seinem Recht bestehen darf und welche den Forderungen des anderen nachgeben muss.
Familienrechtsschutz – Allgemeine Informationen
In der gesprochenen Sprache bedeutet das Wort Rechtsschutz auch soviel wie Rechtsschutzversicherung. Diese ist wiederum dafür da, dass sich der Versicherungsnehmer im Falle eines Rechtsstreites absichern kann, damit er die Kosten einer gerichtlichen Auseinandersetzung nicht alleine tragen muss. Durch eine Rechtsschutzversicherung werden in der Regel folgende Kosten vollständig oder anteilig (je nach Versicherungskonditionen) übernommen:
- Gerichtskosten
- Anwaltskosten
- Kosten für Zeugen oder Sachverständige
- Kosten der Gegenseite, falls diese selbst übernommen werden müssen
Beim Abschluss einer Rechtsschutzversicherung wird zu Anfang festgelegt, ob der Versicherte im Leistungsfall einen gewissen Anteil Selbstbeteiligung zu leisten hat und ob die Versicherung die gesamten Kosten eines Gerichtsprozesses oder nur den Kostenaufwand bis zu einem bestimmten Betrag (meist 250.000 Euro) abdeckt.
Bei der Rechtsschutzversicherung handelt es sich um eine Rechtsbereich spezifische Versicherung, d.h. dass sie für bestimmte Teilgebiete des Rechts abgeschlossen werden kann und dann auch nur Rechtsstreite in diesem bestimmten Rechtsbereich versichert sind. Liegt ein gerichtlicher Prozess vor, der nicht in den versicherten Rechtsbereich fällt, muss die betroffene Person alleine für die meist nicht unerheblichen Kosten aufkommen. Es ist jedoch zu beachten, dass in der Regel auch mehrere verschiedene Rechtsgebiete in Kombipaketen versichert werden können, wie die Konditionen hierfür aussehen, hängt vom jeweiligen Versicherungsanbieter ab.
Als ein solches Kombipaket kann gewissermaßen auch der Familienrechtsschutz gesehen werden. Die Familienrechtsschutzversicherung ist ein besonderes Versicherungsmodell, das neben dem eigentlichen Versicherungsnehmer noch dessen Familie, d.h. Ehepartner und Kinder (bis 25 Jahre), für den Schadensfall mitversichert.
Beim Familienrechtsschutz sind normalerweise folgende Rechtsbereiche in der Versicherung enthalten:
- Strafrecht
- Arbeitsrecht
- Sozialrecht
- Schadensrecht
- Steuerrecht
- Beratungsrecht
Auf diese Weise ist die gesamte Familie recht umfassend abgesichert, so dass sie, falls es zu einem Rechtsstreit kommen sollte, die Kosten nicht selbst oder nur zum Teil gemeinsam mit der Versicherung tragen muss. Gerade bei Familien kann dies besonders wichtig sein, da sie oft nicht über die finanziellen Mittel verfügen, die Kosten für einen gerichtlichen Rechtsstreit selbst übernehmen zu können.
Sowohl beim Familienrechtsschutz als auch bei jeder anderen Form der Rechtsschutzversicherung sollte man sich jedoch bewusst sein, dass die Versicherung meist erst nach einer gewissen Frist (meist ca. drei Monate) greift. Alle bereits vor oder während dieser Wartezeit bestehenden Gerichtskosten muss der Versicherungsnehmer bis dahin selbst zahlen. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, einen Rechtsschutz möglichst frühzeitig abzuschließen- denn man weiß nie, welche unvorhersehbaren Ereignisse die Zukunft mit sich bringt; mit einem Familienrechtsschutz ist man selbst und seine Familie jedoch für den Fall der Fälle gewappnet.
* Die Preise für die oben angegebenen Familienrechtsschutz-Versicherungen gelten für Arbeitnehmer mit einer Selbstbeteiligung von 250 Euro (Arag, D.A.S) bzw. 150 Euro (Badische Versicherungen). Auf den Antragsseiten für die Familienrechtsschutzversicherung können die Preise selbstverständlich auch mit anderen Daten wie Beamter, Student oder auch Selbstständiger u.s.w. berechnet werden. Auch die Selbstbeteiligung kann verändert werden. Alle Angaben ohen Gewähr. Die Daten stammen von der jeweiligen Versicherung mit dem Stand vom 05.10.2009.






