Geniesst die Familie staatlichen Schutz im Internet
Viele Eltern fragen sich besorgt, ob die Familie den staatlichen Schutz durch IT-Recht genießen kann oder ob das Internet sozusagen ein rechtsfreier Raum wäre. Auch wenn gerade letztgenannte Formulierung spätestens alle vier Jahre im Wahlkampf wieder einmal aufgewärmt wird, ist genau das Gegenteil der Fall. Denn im Internet gelten alle Rechte wie im Einzelhandel und normalen Leben auch. Zusätzlich erweitert durch die Tatsache, dass praktisch alle Transaktionen bargeldlos, also nachvollziehbar durchgeführt werden. Darüberhinaus gibt es spezielle Regelungen im IT-Recht, die die Position des Kunden och weiter verbessern. Lesen Sie am besten gleich die vier häufigsten Fälle wie heutiges IT-Recht als Bestandteil der freiheitlich-demokratischen Grundordnung die Familie nachhaltig schützt:
1.) Das Fernabsatzgesetz als Spezialgesetz im IT-Recht
Egal ob Jugendlicher oder nicht, das Fernabsatzgesetz schützt vor Irrtum. Im stationären Ladengeschäft ist ein Umtausch einer nicht fehlerhaften Sache mehr oder weniger eine Kulanzangelegenheit. Gefällt mir nicht (mehr) reicht als Begründung nicht aus. Dagegen kann jeder Käufer ganz unabhängig von seinem persönlichen Alter im Internet bestellte Waren ohne Angabe von Gründen zurückschicken. Von wenigen Ausnahmen abgesehen (Bücher, Eintrittskarten, extra Anfertigungen) reicht die Rücksendung binnen 14 Tage aus und der Kaufpreis muss voll erstattet werden. Dieser Umtausch ohne Wenn und Aber ist im Fernabsatzgesetz als Bestandteil des deutschen IT-Rechts verankert.
2.) Minderjährige stehen überall unter dem Schutz des Gesetzes
In letzter Zeit sind die – unverändert geltenden – Rechte des Bürgerlichen Gesetzbuches zu Unrecht mehr und mehr in Vergessenheit geraten, obwohl diese weiterhin gelten. Bis zum Lebensalter von 14 Jahren ist man nicht geschäftsfähig. Zwischen dem 14. und 18. Lebensjahr können Jugendliche nur von dem Geld einkaufen, was die Eltern ihnen als Taschengeld gegeben haben oder was sie mit ihrer Genehmigung erwirtschaftet haben (beispielsweise im Ferienjob). Der sogenannte Taschengeldparagraph § 110 BGB gewöhnt die jungen Erwachsenen an geschäftliche Aktivitäten.
3.) Markttransparenz als Ausdruck staatlichen Schutzes
Staatlicher Schutz kommt auch in der Markttransparenz zum Ausdruck. Anders als beispielsweise im lokalen Trödel- oder Flohmarkt oder bei hausierenden Nachbarschaftsverkäufern muss das Internet-Angebot lt. IT-Recht ein Impressum haben. Somit ist der Vertragspartner immer identifizierbar und man kann seine Garantieansprüche und die anderen Käuferrechte direkt geltend machen. Diese Markttransparenz wird durch die Rechtsgrundlagen wie das Telemediengesetz und die entsprechenden Vorschriften zur Führung eines Bankkontos hergestellt.
4.) Der Staat schützt nicht alles – aus kleinem Schaden zieht man Lehren
Leider tummeln sich im Internet wie in der realen Welt immer auch ein paar schwarze Schafe. Immer mal wieder kommt es vor, dass beispielsweise Abonnements für Klingeltöne oder andere an sich geringwertige Leistungen überteuert an unwissende Jugendliche trotz Schutz durch IT-Recht verkauft werden. Die Schadenshöhe liegt oft bei vergleichsweise geringen fünf oder zehn Euro. Die Kündigung des Abos ist relativ schnell durchgeführt, aber Geld zurückholen ist kompliziert. Dennoch ist so eine Abofalle für die Eltern kein Grund zur Verzweiflung: Denn aus diesem Schaden lernt der Jugendliche und ist gedanklich irgendwie immunisiert gegen Abofallen und ähnliches.
Insgesamt kann man sagen, dass das geltende IT-Recht die Jugendlichen und die Eltern schon ganz gut schützt. Allerdings muss man diese Rechte auch kennen, um sie einlösen zu können. Am besten wäre es, wenn dieser Beitrag dazu anregen würde sich mit dem IT-Recht zu befassen.